Hartz IV-Mietkosten vom Jobcenter Rhein-Erft falsch berechnet!

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Dem Rhein-Erft-Kreis droht ein Millionenschaden, weil das Jobcenter die Obergrenzen für Mietzahlungen für Hartz IV-Empfänger (sog. Kosten der Unterkunft – KdU) seit Jahren generell falsch berechnet hat. Dass die Berechnungen der Mietobergrenzen falsch sind, hat das Sozialgerichts Köln in inzwischen sieben Urteilen festgestellt (Urteil vom 03.12.2018 - S 43 AS 874/17 u.a.). Die Verfahren befinden sich derzeit in der Berufungsinstanz vor dem Landessozialgericht NRW in Essen (Aktenzeichen: L 12 AS 2165/18 u.a.). Vom Ausgang der Verfahren sind im Kreis mehrere tausend Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften betroffen. In den Urteilen des Sozialgerichts wird festgestellt, dass die Berechnungsweise des Jobcenters für Mietobergrenzen nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht.

Das Jobcenter hatte sich bei diesen Berechnungen auf ein im Jahr 2016 vom Rhein-Erft-Kreis eingeholtes Gutachten (sog. „schlüssiges Konzept“) der Unternehmensberatung Rödl & Partner gestützt. Wörtlich heißt es in einem der Urteile: „Das Konzept genügt hinsichtlich der Datenerhebung und –auswertung sowie der Folgerichtigkeit betreffend der Bildung einer abstrakt angemessenen Grundmiete und Betriebskosten nicht den vom Bundessozialgericht aufgestellten Mindestanforderungen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.06.2015 – B 4 AS 44/14 R). (...) “
Hans Decruppe, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag, erklärt dazu: „Von Anfang an haben wir als Linke das Gutachten von Rödl & Partner als rechtsfehlerhaft und nicht nachvollziehbar kritisiert. Den Hartz IV-Empfängern im Kreis wurden so über Jahre Leistungen zu Unrecht gekürzt und vorenthalten.“
Mietzahlungen seit 2016 um 11,271 Mio. EUR gekürzt. - Jede fünfte Bedarfsgemeinschaft betroffen.
In den vergangenen drei Kalenderjahren hat das Jobcenter Rhein-Erft die Zahlung der Kosten der Unterkunft (KdU) bei jeder fünften Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft gekürzt mit meiner Gesamtsumme von 11,271 Mio. EUR. Das sind offizielle Zahlen. Sie stehen in einer Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 05. September 2019 (siehe Bundestags-Drucksache 19/13029). Allein im letzten Jahr (2018) waren 3.768 Bedarfsgemeinschaften im Kreis von Kürzungen betroffen. Die Kürzungen beliefen sich dabei durchschnittlich auf 979 EUR im Jahr; viel Geld, wenn man auf Hartz IV angewiesen ist.
„Wir können davon ausgehen, dass die Obergerichte die Urteile des Sozialgerichts Köln bestätigen werden,“ schätzt Decruppe die Rechtslage ein. „Dann sind nach der Rechtsprechung als Mietobergrenzen die Werte nach dem Wohngeldgesetz zuzüglich 10 % anzusetzen. Das sind dann bis zu 115 EUR Miete im Monat mehr, im Durchschnitt um die 70 EUR monatlich; das haben wir berechnet. Als Linke fordern wir, dass die von Kürzungen betroffenen Hartz IV-Empfänger zu ihrem Recht kommen und vom Jobcenter entsprechende Nachzahlungen geleistet werden.“
Dem Rhein-Erft-Kreis droht jetzt ein Millionenschaden.
Das Jobcenter muss zwar nachzahlen, aber das Geld dafür kommt aus dem Kreishaushalt, denn für die Kosten der Unterkunft (KdU) ist nach der Rechtslage der Kreis zuständig. D.h. der Rhein-Erft-Kreis hat den Schaden. Allerdings hatte die Kreisverwaltung auch die Unternehmensberatung Rödl & Partner ausgesucht und beauftragt, deren Gutachten sich jetzt vor Gericht als fehlerhaft herausstellt. „Erst bezahlt der Kreis teures Geld für ein Privatgutachten und jetzt bekommen wir die Quittung und müssen voraussichtlich Millionenbeträge nachzahlen,“ fasst Decruppe den Sachstand zusammen.